Der Inhaber eines Jagdscheins und einer Waffenbesitzkarte ärgerte sich dermaßen über den nächtlichen Lärm durch eine in seiner Nachbarschaft veranstaltete Party, dass er vom Balkon aus einige Schüsse aus seiner Schrotflinte in die Luft abgab. Dies hatte Folgen. Die zuständige Behörde entzog ihm nach einer Anzeige des Nachbarn wegen des Vorfalls den Waffenschein. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Maßnahme, da es dem Mann wegen des Missbrauchs seiner Jagdwaffe an der für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlichen Zuverlässigkeit fehlte.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 29.04.2010
Aktenzeichen: 7 A 10410/10.OVG
Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz