Eine Fußgängerin rutschte auf einem zur Abdeckung einer Baugrube über den Gehweg gelegten Holzbrett (Schaltafel) aus, das wegen Regens ersichtlich glatt war, und zog sich dabei einen offenen Bruch zu. Sie forderte von der für die Baustellenabsicherung verantwortlichen Kommune Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 2.600 Euro.
Das Oberlandesgericht Bamberg kam nach den Feststellungen eines Gutachters zu dem Ergebnis, dass die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert war. Darüber hinaus bedurfte es entgegen der Auffassung der Geschädigten keines Hinweisschildes „Vorsicht Rutschgefahr“. Dass ein Holzbrett bei Nässe besonders glatt sein kann, ist für jeden Fußgänger ohne weiteres erkennbar. Im Übrigen wäre es für die Fußgängerin ein Leichtes gewesen, das ersichtlich nasse Schalbrett zu umgehen. Das Gericht wies die Klage in vollem Umfang ab.
Beschluss des OLG Bamberg vom 07.10.2008
Aktenzeichen: 5 U 141/08
Pressemitteilung des OLG Bamberg