Wird bei der Benutzung einer automatischen Waschanlage der serienmäßige Heckspoiler an einem gängigen Fahrzeugmodell (hier Mini Cooper S) abgerissen, haftet der Betreiber für den Schaden. Das Risiko für Schäden an großen Heckspoilern ist seit Langem bekannt. Der Waschanlagenbetreiber hätte sich daher hierauf einrichten können. Anderenfalls muss er seine Kunden deutlich auf das Beschädigungsrisiko hinweisen.
Beschluss des LG Wuppertal vom 25.06.2015
Aktenzeichen: 16 S 10/15
Verkehrsrecht aktuell 2015, 166