Fährt ein Vollzeitbeschäftigter in der halbstündigen betrieblichen Mittagspause mit dem Pkw zu seiner Freundin, ist er auf der Fahrt gesetzlich unfallversichert, wenn dabei die Einnahme eines Mittagessens im Vordergrund steht. Das Bundessozialgericht hielt es für unschädlich, dass dem Arbeitnehmer bei einer Fahrzeit von 18 Minuten nur 12 Minuten zum Essen verblieben.
Urteil des BSG vom 27.04.2010
Aktenzeichen: B 2 U 23/09 R
ArbuR 2010, 274
RdW 2010, 576