Der Kindergeldanspruch der Eltern eines volljährigen, erwerbslosen Kindes erlischt, wenn das Kind zu einem Beratungstermin des Jobcenters, zu dem es ausdrücklich und unmissverständlich geladen wurde, nicht erscheint.
Urteil des FG Münster vom 04.07.2012
Aktenzeichen: 5 K 3809/10
StE 2012, 534