Das Oberlandesgericht Koblenz hat es als nicht widerrechtlich angesehen, wenn ein Elternteil, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, gegen den Willen des im Übrigen mitsorgeberechtigten Elternteils seinen Wohnort und den des Kindes innerhalb der Staaten der europäischen Gemeinschaft wechselt. Der andere Elternteil kann in der Regel seine Mitsorge auch von seinem Heimatland aus in ausreichendem Maße ausüben.
Beschluss des OLG Koblenz vom 09.08.2007
Aktenzeichen: 9 UF 450/07
OLGR Koblenz 2007, 854