Eine Onlinebank überwies einem Kunden versehentlich den sagenhaften Betrag von 200 Millionen Euro auf dessen Konto. Davon „zweigte“ der völlig überraschte Kontoinhaber 10 Millionen Euro ab, indem er den Betrag – an einem Freitag – auf sein Girokonto bei einer anderen Bank überwies. Als das Versehen am darauffolgenden Montag auffiel, wurde die Fehlbuchung umgehend storniert; zudem zahlte der Kurzzeitmillionär die 10 Millionen Euro sofort zurück. Gleichwohl berechnete ihm die Onlinebank für den kurzzeitig fehlenden Betrag 14,4 Prozent Zinsen, rund 12.000 Euro, die sie von seinem Konto einbehielt.
Zu Unrecht, entschied das Landgericht Itzehoe und verurteilte die Bank zur Erstattung des Belastungsbetrages. Das Gericht folgte damit dem Einwand des Bankkunden, er habe das Geld an einem Freitag keinen ganzen Tag auf seinem Privatkonto gehabt, trotzdem seien ihm Zinsen für das nachfolgende Wochenende berechnet worden. Die Bank hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Versäumnisurteil des LG Itzehoe vom 03.05.2012
Aktenzeichen: 7 O 266/11
Wirtschaftswoche Heft 19/2012, Seite 97