Verliert ein Berufskraftfahrer (hier Taxifahrer) wegen Alkohols am Steuer seinen Führerschein und deshalb seinen Arbeitsplatz, kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von zwölf Wochen anordnen.
Urteil des Hessischen LSG vom 22.06.2010
Aktenzeichen: L 6 AL 13/08
Justiz Hessen online