Studenten, die noch bei den Eltern leben, müssen mit einem geringeren Mietzuschuss auskommen. Das gilt auch dann, wenn die Eltern Sozialleistungen beziehen. Die Entscheidung wird damit begründet, dass das gemeinsame Wohnen günstiger ist als in einer eigenen Studentenbude oder Wohnung.
Beschluss des VG Mainz vom 14.01.2015
Aktenzeichen: 1 K 726/14.MZ
Wirtschaftswoche Heft 4/2015, Seite 85