Ärzte sollten sich bei der Verschreibung von Medikamenten allein von den Interessen ihrer Patienten leiten lassen. Gleichwohl versuchen Pharmakonzerne seit Jahrzehnten durch oftmals ganz erhebliche Zuwendungen an die Mediziner, deren Verschreibungsverhalten zu beeinflussen. Dies führt nicht nur zu einer Verletzung der Patienteninteressen, sondern auch zu einer immensen Belastung der Gesundheitskosten. Nun hat das Landgericht München einem Pharmaunternehmen untersagt, Ärzten teure Geschenke (hier im Wert von mehreren hundert Euro) zu machen. Das gilt nicht nur für produktbezogene Werbung, sondern auch für reine Imagewerbung.
Urteil des LG München I vom 30.01.2008
Aktenzeichen: 1 HK O 13279/07
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