Der Eigentümer einer vermieteten Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Ausbau eines Öltanks als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von der Steuer absetzen. Der Werbungskostenabzug scheidet jedoch aus, wenn ein schon lange nicht mehr genutzter Erdtank im Zuge der Veräußerung des bebauten Grundstücks auf Verlangen des Käufers ausgebaut wird.
Urteil des BFH vom 24.01.2012
Aktenzeichen: IX R 16/11
BFH online