Ein angestellter hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins machte den Kostenaufwand für das Paket „Bundesliga“ des Bezahlsenders „Sky“ in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Er begründete dies damit, er schaue die Bundesligaspiele ganz überwiegend zur Gewinnung von Kenntnissen im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit an. Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Werbungskostenabzug ab.
Der Bundesfinanzhof bejahte demgegenüber die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo, wenn – wie im vorliegenden Fall nachgewiesen – tatsächlich eine zumindest weitaus überwiegend beruflich Verwendung vorliegt. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist dann unschädlich.
Urteil des BFH vom 16.01.2019
Aktenzeichen: VI R 24/16
DB 2019, 1066