Ein Erblasser hatte in seinem Testament verfügt, dass einem Angehörigen ein Anteil an einer bebauten Immobilie als Vermächtnis zukommen sollte. Noch zu Lebzeiten verkaufte er das Grundstück jedoch, ohne das Testament zu ändern. Bei Eintritt des Erbfalles verlangte der Vermächtnisnehmer von dem Erben die Auszahlung des anteiligen Wertes der Immobilie.
Ein Anspruch kann dann bestehen, wenn eine vom Gericht vorzunehmende ergänzende Testamentsauslegung zu dem Ergebnis kommt, dass dies dem Willen des Erblassers entspricht. In dem konkreten Fall schloss das Oberlandesgericht Koblenz aus einem vom Erblasser verfassten Ergänzungstestament und Äußerungen Dritten gegenüber darauf, dass der Erblasser dem Vermächtnisnehmer in jedem Fall einen erheblichen Vermögenswert zukommen lassen wollte. Somit konnte er vom Erben die Auszahlung seines Anteils aus dem veräußerten Grundstück verlangen.
Beschluss des OLG Koblenz vom 29.09.2009
Aktenzeichen: 2 U 204/09
jurisPR-FamR 19/2010, Anm. 6