Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Verbraucher, der einen im Onlinehandel erworbenen Katalysator in sein Fahrzeug einbaut und anschließend eine Probefahrt unternimmt, nach dem daraufhin erfolgten Widerruf seiner Kauferklärung verpflichtet ist, dem Verkäufer Wertersatz für die bei der zurückgegebenen Sache eingetretene Verschlechterung zu leisten.
Die Karlsruher Richter bejahten dies mit der Begründung, der Onlinekäufer dürfe nicht besser gestellt werden, als ein Verbraucher, der die Ware in einem Geschäft erworben hat. Nach dem Einbau des Katalysators stellte der Käufer bei einer Probefahrt fest, dass sein Auto nicht mehr die gleiche Leistung erbrachte und schickte das Teil zurück – mit deutlichen Gebrauchsspuren. Im stationären Handel hätte der Käufer den Katalysator nicht – auch nicht in Gestalt eines damit ausgestatteten Musterfahrzeugs – so ausprobieren können, dass er dessen Wirkungsweise auf sein oder ein vergleichbares Kraftfahrzeug nach Einbau hätte testen können. Er muss dem Onlinehändler daher den Wertverlust ersetzen.
Urteil des BGH vom 12.10.2016
Aktenzeichen: VIII ZR 55/15
K&R 2017, 52