Ein Kapitalanleger kaufte sich in Höhe von 40.000 Euro in einen Immobilienfonds ein. Da er nur 10.000 Euro selbst aufbringen konnte, ließ er die Beteiligung von der Bank, die das Geschäft vermittelt hatte, finanzieren. Die riskante Anlage führte in kürzester Zeit zu einem Totalverlust. Dabei kam dem Bankkunden ein Versäumnis des Geldinstituts gerade recht. Dieses hatte ihn nämlich nicht korrekt über sein Widerrufsrecht hinsichtlich des Darlehensvertrages belehrt, sodass der Widerruf auch noch nach Ablauf der an sich geltenden Zweiwochenfrist möglich war.
Bilden Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft eine wirtschaftliche Einheit und ist das Darlehen bereits ganz oder teilweise geflossen, so hat der vom Verbraucher erklärte Widerruf des Darlehensvertrags zur Folge, dass die Bank dem Verbraucher nicht nur die bereits gezahlten Zins- und Tilgungsraten, sondern auch den von diesem aus eigenen Mitteln in den Fonds eingezahlten Eigenanteil, hier also die 10.000 Euro, zurückerstatten muss.
Urteil des BGH vom 10.03.2009
Aktenzeichen: XI ZR 33/08
ZIP 2009, 952
MDR 2009, 820