Selbstständige können infolge hoher Steuerschulden ihre Gewerbeerlaubnis verlieren. Sie können sich dann auch nicht auf ihre Insolvenz berufen. Gerade die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gewerbetreibenden ist für das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in der Regel Ausdruck ungeordneter Vermögensverhältnisse und damit auch von Unzuverlässigkeit.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 03.11.2010
Aktenzeichen: 6 A 10676/10
LKRZ 2011, 71
NVwZ-RR 2011, 229