Ist eine Bank wegen eines Beratungsfehlers oder eines wirksamen Widerrufs des Kapitalanlegers zur Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Kapitalanlage (hier Filmfonds) verpflichtet, muss sie auch die dem Anleger durch die Versäumnisse der Fondsgesellschaft eingetretenen steuerlichen Verluste ausgleichen.
Urteil des LG Aachen vom 24.05.2012
Aktenzeichen: 1 O 541/11
Wirtschaftswoche Heft 27/2012, Seite 99