Die Widerrufsbelehrung eines gewerblichen Internetanbieters, die nicht über die auch für den Unternehmer geltende 30-Tage-Frist zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts und über die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware informiert, ist fehlerhaft und damit wettbewerbswidrig. Dies gilt jedenfalls nach Ablauf der Umstellungsfrist zum 30. September 2008.
Urteil des KG Berlin vom 08.09.2009
Aktenzeichen: 5 W 105/09
Betriebs-Berater 2009, 2265