Räumt ein Internethändler seinen Kunden ein Widerrufsrecht ein, ohne dies auf Kaufverträge mit Verbrauchern zu beschränken, steht auch einem Unternehmer als Kunde das Recht zum Widerruf zu. In dem vom Amtsgericht Cloppenburg entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer für Energiesparerzeugnisse von einem Internethändler ein Fahrrad für knapp 3.000 Euro erworben. Das Gericht sah keinen Anlass, dem gewerblichen Käufer das ihm eingeräumte Widerrufsrecht zu beschränken.
Urteil des AG Cloppenburg vom 02.10.2012
Aktenzeichen: 21 C 193/12
JurPC Web-Dok. 54/2013
CR 2013, 127