Die unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt wird mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Bei wiederholten Verstößen kann das Telefonieren beim Autofahren sogar – wie bereits vom Oberlandesgericht Hamm entschieden (3 RBs 256/13) – ein Fahrverbot nach sich ziehen.
So sah nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf zwei Zuwiderhandlungen gegen das „Handyverbot“ binnen eineinhalb Jahren als beharrliche Pflichtverletzung an, die ein einmonatiges Fahrverbot rechtfertigen kann.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11.04.2014
Aktenzeichen: IV-2 RBs 37/14
jurisPR-VerkR 22/2014 Anm. 6