Eine Kommune kann dem Betreiber eines Wanderzirkus nicht generell aus Sicherheitsgründen untersagen, Groß- und Wildtiere, insbesondere Elefanten, Dromedare, Lamas und Pferde durch die Stadt zu transportieren und dort seinen Zirkus aufzubauen. Sofern sichergesellt ist, dass der Zirkus die Tiergehege so sichert und beaufsichtigt, dass ein Ausbruch der Zirkustiere ausgeschlossen ist, sah das Oberverwaltungsgericht Stuttgart keinen Anlass für ein generelles Verbot. Bestätigt wurde jedoch die behördliche Untersagung, die Elefanten über öffentliche Straßen und Wege zu führen.
Beschluss des VG Stuttgart vom 02.09.2009
Aktenzeichen: 5 K 3347/09
Pressemitteilung des VG Stuttgart