Nimmt ein Lehrer einem Schüler wegen einer Unterrichtsstörung dessen Mobiltelefon weg und behält das Gerät über das Wochenende ein, ist darin – wie von den klagenden Eltern des Schülers der neunten Klasse behauptet – wegen der „plötzlichen Unerreichbarkeit“ kein Grundrechtseingriff zu sehen.
Die fehlende Gebrauchsmöglichkeit des Handys über das Wochenende greift auch nicht in das elterliche Erziehungsrecht ein.
Urteil des VG Berlin vom 04.04.2017
Aktenzeichen: VG 3 K 797.15
Pressemitteilung des VG Berlin