Ein Mann stellte anlässlich des Besuchs seiner Freundin im Wohnzimmer mehrere Teelichter auf. Als sich das Paar später ins Schlafzimmer zurückzog, fiel eines der Lichter von der Fensterbank und verursachte einen Brandschaden von rund 11.000 Euro. Die Hausratversicherung wollte unter Hinweis auf das grob fahrlässige Verhalten nicht bezahlen. Daraufhin kam es zum Prozess.
Das Landgericht Coburg vermochte, solange nicht feststeht, warum das Teelicht heruntergefallen war, kein grob fahrlässiges Verhalten des romantisch veranlagten Versicherungsnehmers feststellen. Allein das Anzünden von Kerzen stellt für sich gesehen noch kein „Gefahr erhöhendes Verhalten dar“.
Urteil des LG Coburg vom 30.04.2008
Aktenzeichen: 13 O 714/07
Wirtschaftswoche Heft 28/2008, Seite 112