Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist als sogenannter (teil-)rechtsfähiger Verband grundsätzlich berechtigt, mehrheitlich den Erwerb eines Grundstücks zu beschließen und zu vollziehen. In dem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall entsprach der Erwerb eines Nachbargrundstücks zur Schaffung zusätzlicher Kfz-Stellplätze auch den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung. Die Anfechtung des Beschlusses durch einen überstimmten Wohnungseigentümer blieb somit erfolglos.
Urteil des BGH vom 18.03.2016
Aktenzeichen: V ZR 75/15
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