Die schlagwortartige Wortfolge „for you“ enthält für Waren aus dem Gesundheits- und Ernährungsbereich keine produktbeschreibende Sachaussage. Für eine Eintragung als Marke fehlt es daher an der erforderlichen Unterscheidungskraft.
Beschluss des BGH vom 10.07.2014
Aktenzeichen: I ZB 81/13
WRP 2015, 195
GRUR 2015, 173