Ein selbstständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Verpflegungsmehraufwendungen (derzeit 24 Euro pro Tag) lediglich in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen.
Dies gilt auch dann, wenn die Beratungsaufträge kurzfristig immer wieder aufs Neue erteilt werden. Nur eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen führt zum Neubeginn der Dreimonatsfrist.
Urteil des BFH vom 28.02.2013
Aktenzeichen: III R 94/10
DB 2013, 1094
DStR 2013, 1014