Unterlässt ein Host-Provider das regelmäßige Anfertigen von Sicherungskopien und wird dadurch eine Website eines Kunden unwiederbringlich zerstört, ist er diesem zum Schadensersatz in Höhe des Aufwands für die Erstellung einer entsprechenden neuen Website verpflichtet. Die regelmäßige Datensicherung gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Host-Providers.
Urteil des LG Duisburg vom 25.07.2014
Aktenzeichen: 22 O 102/12
K&R 2014, 682