Stellt der Reiseveranstalter dem Teilnehmer an einer Pauschalflugreise ein „Rail & Fly“-Ticket zur Verfügung, das ihn zum Flughafen bringen soll, ist dies eine eigene Reiseleistung des Reiseveranstalters und nicht lediglich eine Vermittlung einer Fremdleistung durch die Deutsche Bahn. Eine Zugverspätung, die zum Verpassen des Fluges führt oder eine Taxifahrt erforderlich macht, um den Flug noch zu erreichen, stellt daher einen Mangel der Pauschalreise dar, für dessen Folgen der Veranstalter einzustehen hat.
Urteil des AG Hannover vom 07.10.2016
Aktenzeichen: 410 C 3837/16
RRa 2017, 115