Der anlässlich einer Ehescheidung durchzuführende Zugewinnausgleich der Eheleute erfolgt durch Gegenüberstellung der jeweiligen End- und Anfangsvermögen. Wie mit Zuwendungen von Eltern an ein junges Paar zur Finanzierung dessen Hausbaus im Falle der Scheidung zu verfahren ist, hat nun das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Schenken die Eltern dem eigenen Kind einen Geldbetrag zum Zwecke der Finanzierung des Baus eines im hälftigen Miteigentum der Ehepartner stehenden Hauses, kann die Zuwendung dem Anfangsvermögen des beschenkten Ehegatten nur zur Hälfte zugerechnet werden. Die andere Hälfte bleibt bei der Berechnung des Anfangsvermögens des Schwiegerkindes unberücksichtigt.
Urteil des OLG Köln vom 26.08.2008
Aktenzeichen: 4 UF 38/08
NJW 2009, 1005
OLGR Köln 2009, 204