Die in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Altersgrenze, nach der das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist daher wirksam.
Urteil des BAG vom 05.03.2013
Aktenzeichen: 1 AZR 417/12
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