Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München ist die Verlängerung der Verjährung einer Bürgschaftsforderung aus einem Geschäftskredit von drei Jahren auf fünf Jahre in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank rechtlich nicht zu beanstanden.
Urteil des OLG München vom 19.06.2012
Aktenzeichen: 5 U 3445/11
ZIP 2012, 1703
WM 2012, 1768