Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft für die Gepäckbeförderung ein Zusatzentgelt verlangen darf. Das Urteil betraf zwar eine spanische Airline, hat jedoch durchaus auch (klarstellende) Bedeutung für Fluggesellschaften in Deutschland. Insbesondere Billigfluglinien erheben ein Zusatzentgelt für die Gepäckbeförderung. Sofern auf die Zusatzkosten vor Vertragsschluss eindeutig hingewiesen wurde, ist diese Praxis rechtlich nicht zu beanstanden.
Urteil des EuGH vom 18.09.2014
Aktenzeichen: C-487/12
RdW 21/2014, 654