Ein Ausschluss aus einem Verein ist nicht durch den Vorstand, sondern nur durch die Mitgliederversammlung möglich. Eine anders lautende Satzungsregelung ist unwirksam. Ansonsten würde der hinter der Wahl des Vorstandes stehende mehrheitliche Wille der Mitglieder unterlaufen.
Urteil des AG Düsseldorf vom 27.01.2009
Aktenzeichen: 52 C 10352/08
NJW-Spezial 2009, 442