Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel für eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um einen in der Onlineausgabe der Tageszeitung „The New York Times“ erschienenen Bericht, in dem einem Deutschen Verbindungen zur russischen Mafia nachgesagt wurden.
Urteil des BGH vom 02.03.2010
Aktenzeichen: VI ZR 23/09
Pressemitteilung des BGH