- Rechtsanwalt in Italien Avv. Alexander Gebhard - deutschsprachig
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- Alexander Gebhard ist deutschsprachiger italienischer Rechtsanwalt, in Mailand zugelassen und in ganz Italien tätig.
Im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr ist das Wissen um die Rechtslage des anderen Landes unverzichtbar. Obwohl viele Rechtsgebiete harmonisiert sind, bestehen zwischen den deutschsprachigen Ländern und Italien in vielen Bereichen erhebliche Gesetzes- und Praxisunterschiede. Alexander Gebhard verfügt über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Praxiserfahrung im deutsch-italienischen Geschäfts- und Rechtsverkehr und berät und betreut Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen in Rechtsangelegenheiten mit Bezug auf das italienische sowie das deutsche und östereichische Recht.
Korrespondenzsprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch.
RA Gebhard ist in der Liste der deutsch-korrespondierenden Vertrauensanwälte des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Mailand akkreditiert und als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher für die deutsche Sprache am Landgericht Mailand und in der Industrie- und Handelskammer Milano Monza Brianza Lodi zugelassen.