- Kanzlei Hummel, 77654 Offenburg - Bundesweites Inkasso
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- Ich betreibe schwerpunktmäßig den Einzug von Forderungen aller Art, egal ob private oder gewerbliche. Zahlt der Schuldner auf erste Mahnung hin nicht, ist schnelles und effektives Handeln angezeigt.
Ich mahne nach Auftragserteilung, die an mich direkt, per Telefon, Fax oder E-Mail erfolgen kann, nur noch einmal kurz unter Fristsetzung. Bleibt Zahlung aus, wird von mir sofort das gerichtliche Mahnverfahren (Erwirken eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids!) betrieben.
Ist ein Vollstreckungstitel erwirkt, zahlt der Schuldner aber immer noch nicht, pfände ich, soweit seine Bankverbindung bekannt ist, sofort in dieselbe hinein (effektiv), ggf. auch mit einem vorgeschalteten Zahlungsverbot. Zu meiner Pfändungsstrategie zählen auch Pfändungen von Lohnansprüchen, Steuererstattungsansprüchen, Rechte aus Lebensversicherungsverträgen etc.
Am Besten ist es hierbei, wenn der Mandant schon einige diesbezügliche Daten des Schuldners bei Auftragserteilung mir nennen kann. Ansonsten müsste ich den „klassischen Weg“ über eine Gerichtsvollzieherbeauftragung gehen, der nach meiner Erfahrung aber meist nichts bringt, für einen Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) als vorgeschaltete fruchtlose Maßnahme aber erforderlich ist.
Grundlage für weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind dann Informationen, die ich aus dem in diesem Verfahren zu erlangenden Vermögenszeugnis des Schuldners entnehmen kann.
Bei Verzug (nach Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist oder Mahnung) hat der Schuldner auch die Kosten der Beitreibung zu erstatten. Ich stehe mit meiner Kanzlei für Einzelbeauftragung in ganz Deutschland ebenso zur Verfügung wie für ein laufendes Inkasso-Management, auch für die Durchführung von Masseninkasso für Firmen. Für die Letzteren können unter Beachtung der Regelung im Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) auch angemessene Sondervereinbarungen getroffen werden.
Weiteres aus meinem reichen Erfahrungsschatz bei der Forderungseintreibung gerne fernmündlich. Scheuen Sie sich nicht, mich diesbezüglich einfach anzurufen (Tel. 0781 – 34846) oder mir für meinen Rückruf Ihre Telefonnummer in meiner Kanzlei zu hinterlassen!