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Eine effektive und schnelle Forderungsbeitreibung ist heutzutage für jeden Gewerbetreibenden notwendig. Die Insolvenzen nehmen immer mehr zu und die Zahlungsmoral lässt zu wünschen übrig. Zahlungseingänge nach 90 Tagen oder später sind schon lange keine Seltenheit mehr. Nicht nur "Privatunternehmen", sondern auch die „Öffentliche Hand" und immer mehr Verbraucher zahlen trotz mehrfacher Mahnung nicht. Finanzschwache Kunden versuchen durch eine Verschleppung der Zahlung oder durch Teilzahlungen die eigene Liquidität so lange wie möglich aufrecht zu erhalten ("Der Scheck ist in der Post", "Mein Steuerberater wurde angewiesen, die Überweisung zu tätigen" etc.).
Doch diese Zahlungsverschleppung bedroht die Existenz vieler mittelständischer Unternehmen, da diese die eingekauften Waren und Löhne zahlen und hierdurch ihre Kapitaldecke angreifen müssen, da kein entsprechender Rückfluss erfolgt.
Viele Unternehmen vertrauen bei ihrer Forderungsbeitreibung auf Inkassounternehmen oder versuchen es selbst.
Wenn man selbst sein Inkasso betreibt, bindet man hieran Zeit und Nerven und übernimmt eine Tätigkeit, die man nicht bezahlt bekommt. Außer Mahnkosten, können keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden. Ferner müssen die Mahnkosten „im Rahmen bleiben" (es werden in der Regel von den Gerichten höchstens 5,00 Euro pro Mahnschreiben anerkannt!).
Bedenken Sie ferner, dass es immer mehr erfahrene Schuldner (sog. „Profi-Schuldner") gibt, die hinreichende Kenntnisse vom Forderungseinzug haben und sich von Mahnschreiben oder Schreiben von Inkasso-Büros (auf Schreiben von Inkasso-Büros zahlen nur ca. 50 % aller angeschriebenen Schuldner) nicht mehr einschüchtern lassen. Bei diesen Schuldnern kommt man mit einem Standardmahnschreiben z.B. eines Inkasso-Büros nicht weiter. Ferner versuchen diese Profi-Schuldner häufig mit sehr interessanten Geschichten weiter Zeit zu schinden.
Hier kommt man mit „Samthandschuhen" nicht weiter. Hat man ein Inkasso-Büro mit dem Forderungseinzug beauftragt, so erhebt der „Profi-Schuldner" einfach dezidierte Einwände gegen die geltend gemachte Forderung. In einem solchen Fall, erhalten Sie dann von Ihrem Inkasso-Büro die Einwendungen zur Stellungnahme zugesandt. Um diesen dann rechtlich schlüssig entgegnen zu können, werden Sie in der Regel einen Rechtsanwalt benötigen.
Inkasso-Büros geben dann in solchen Fällen, die Angelegenheit an Ihre Vertragsanwälte weiter. Durch dieses hin und her entsteht unter Umständen ein erheblicher Zeitverlust, den es in der heutigen Zeit unter allen Umständen zu vermeiden gilt. Die Insolvenz wartet nicht auf Sie......
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