- Rechtsanwältin Katrin Kiefel, 02977 Hoyerswerda
http://www.kanzlei-kiefel.de
- Fort- und Weiterbildung gehören zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte zur Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen. Dies ist in der Berufsordnung der Anwälte so festgeschrieben. Sie kommt dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung oder Vertretung vertrauen kann.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Anwälten die Möglichkeit geben, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen bereits auf ihrem Briefkopf, ihrer Visitenkarte oder in ihren Kanzleiräumen zu werben, wenn diese die entsprechenden Kriterien erfüllt haben.
Über ein Punktesystem werden die besuchten Weiterbildungsveranstaltungen erfasst und in entsprechende Schwerpunktbereiche eingeordnet. Um das Fortbildungszertifikat zu erhalten ist eine entsprechende Mindestpunktzahl in den einzelnen Bereichen notwendig. Dabei reicht es nicht aus, nur gelegentlich eine Weiterbildungsveranstaltung oder Seminar zu besuchen.
Nur die kontinuierliche Weiterbildung einschließlich des Studiums von Fachzeitschriften oder der Veröffentlichungen im Internet, gewährleisten eine fachgerechte Beratung und Vertretung der Mandanten.
In Sachsen bekamen von 4555 (Stand 12/2007) im Kammerbezirk zugelassenen Rechtsanwälten erst 22 (!) Anwälte das Qualitätszertifikat verliehen.
Dies verdeutlicht bereits anschaulich, welche hohen Anforderungen die Bundesrechtsanwaltskammer an die Verleihung des Zertifikats gesetzt hat.
Die Bundesrechtsanwaltskammer konnte mir in diesem Jahr, am 16.04.2007 das Fortbildungszertifikat nach erfolgter Prüfung verleihen. Dieses Zertifikat hat eine Gütigkeit von drei Jahren.
Danach wird auf Antrag und unter Vorlage der Fortbildungsnachweise erneut geprüft, ob das Zertifikat wiederum verliehen werden kann. Dieser Herausforderung werde ich mich erneut stellen, denn der Mandant soll sich stets gut beraten und vertreten fühlen.
In meiner Kanzlei steht die individuelle Betreuung der Mandanten an erster Stelle. Nur so kann der Mandant das notwendige Vertrauen zum Anwalt aufbauen. Dabei beschäftige ich mich vorwiegend mit dem Strafrecht, Familien- und Erbrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Mietrecht. Aber auch andere Rechtsgebiete zum Beispiel verkehrsrechtliche Probleme werden bearbeitet.
Sollte ich einmal nicht helfen können, vermittle ich die Mandanten an qualifizierte Kollegen weiter.
Manchmal bin ich als Anwältin auch mehr als Rechtsberater und leiste praktische Hilfe oder seelischen Beistand oder vermittle diese in Zusammenarbeit mit Behörden oder gemeinnützigen Organisationen und Vereinen.
Dies macht das Besondere meines Berufes aus, den ich sehr gern ausübe. Dabei habe ich mich bewusst für eine Kanzlei in meiner Heimatstadt Hoyerswerda entschieden.