- Anwaltskanzlei Riedel, 63065 Offenbach - Arbeitsrecht, Familienrecht, Arbeitslosengeld II
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- Arbeitsrecht
Kündigungsschutz:
Ihnen wurde gekündigt oder Ihre Arbeitsbedingungen wurden vom Arbeitgeber zu Ihrem Nachteil geändert? Innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung oder Vertragsänderung muss reagiert werden, z.B. mit einer Kündigungsschutzklage, damit gegen die Kündigung/Änderung vorgegangen werden kann. Bei einer Kündigung kann zumindestens eine angemessene Abfindung vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt werden. Häufig spricht der Arbeitgeber eine Abmahnung als Vorstufe zur Kündigung aus. Die Gründe, die zur Abmahnung geführt haben, sind oftmals unberechtigt. Ich helfe Ihnen, eine ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen, notfalls gerichtlich.
Lohn und Gehalt:
Der Arbeitgeber zahlt Ihnen keinen Arbeitslohn (mehr) oder weniger als vereinbart? Mit anwaltlicher Hilfe schöpfen Sie die rechtlichen Möglichkeiten aus, um an das Ihnen zustehende Geld zu gelangen.
Sonstige arbeitsrechtliche Angelegenheiten:
Ich unterstütze und vertrete Sie auch bei Problemen, die Sie als Opfer von Mobbing oder als Arbeitgeber mit Mobbingvorfällen in Ihrem Betrieb haben. Ferner berate ich Sie, wenn Sie selbst kündigen wollen als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, sowie bei Tarif-, Aufhebungs- und Auflösungsverträgen, bei einem Betriebsübergang, Gratifikationen, Zielvereinbarungen, Ausschlussfristen, Verzugszinsen, Sonderkündigungsschutz, Urlaubs- und Urlaubsabgeltung, Beschäftigungsverboten für werdende Mütter, Gestaltung von Elternzeiten, Arbeitszeugnissen, Sperrzeitproblemen mit dem Arbeitslosengeld und im Betriebsverfassungsrecht.
Familienrecht
Trennung, Scheidung:
Die Beziehung ist beendet und Sie möchten sich von Ihrem Partner trennen oder scheiden lassen, doch befürchten hohe Kosten eines Prozesses? Wenn Sie nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, können die Beratungskosten über Beratungshilfe und eventuelle Prozeßkosten über Prozeßkostenhilfe von der Staatskasse übernommen werden. Gerne helfe ich Ihnen bei der entsprechenden gerichtlichen Beantragung. Gibt es ein Kind oder sogar mehrere, steht Ihnen evtl. Kindesunterhalt zu. Bei einer Trennung kommt sogar vor der Scheidung die Zahlung von Trennungsunterhalt in Frage und nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt. Ich helfe Ihnen, die Ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen durchzusetzen oder eine zu hoch angesetzte Unterhaltsforderung abzuwenden.
Sorge-, Umgangsrecht:
Sie möchten das alleinige Sorgerecht für Ihre Kinder oder den Umgang mit den Kindern geregelt bekommen? Nach der Trennung haben sich die Fronten gerade in Fragen des Alltags oftmals so verhärtet, daß eine Lösung der Konflikte unmöglich erscheint. Mit anwaltlicher Hilfe wird zur Not gerichtlich ein Ergebnis herbeigeführt, das den Interessen der Kinder und der Eltern am besten gerecht wird.
Ehewohnung, Hausrat:
Es befinden sich noch Gegenstände beim Partner oder bestimmte Sachen müssen noch aufgeteilt werden? Auch für die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, empfiehlt sich die Durchsetzung mit Hilfe eines versierten Anwalts.
Sonstige familienrechtliche Angelegenheiten:
Gerne berate ich Sie bei Eheverträgen, bei Fragen der Vaterschaft, der Adoption, des Namensrechts, des Versorgungsausgleichs, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und des Gewaltschutzes.
Mietrecht
Nicht immer gelingt es den Vertragsparteien, Übereinstimmung über das Entstehen eines Mietverhältnisses, dessen weiteren Verlauf und dessen Beendigung zu erhalten bzw. herzustellen. Quellen für Unstimmigkeiten gibt es leider viele. Die ordnungsgemäße Kündigung, die Rückforderung der Kaution und die Minderung des Mietzinses bei Mängeln des Mietobjektes sind nur einige von vielen Ursachen. Diese und auch viele andere mietrechtliche bzw. pachtrechtliche Fragen, können nur im Einzelfall nach umfassender Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zutreffend beantwortet werden- eine qualifizierte anwaltliche Beratung ist daher meist unabdingbar.
Arbeitslosengeld II:
Wird Ihnen vom Arbeitsamt keinerlei Alg-II Zahlung überwiesen, empfiehlt sich anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung der Ihnen zustehenden Zahlungen. Häufig kommt es vor, daß der von der Bundesagentur für Arbeit erlassene Alg-II Bescheid Fehler enthält. Wird dagegen nicht fristgerecht Widerspruch bei der zuständigen Stelle eingelegt, gelten die eventuell fehlerhaften Regelungen des Bescheids. Mit meiner Hilfe können Fehler zu Ihren Lasten im Widerspruchsverfahren, spätestens vor Gericht korrigiert werden.
Generell empfiehlt es sich, daß Sie mir Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig in die Kanzlei einreichen, damit ich Sie ausführlich beraten kann und notwendige Unterlagen eventuell nachgereicht sowie die gesetzlichen Fristen auf jeden Fall eingehalten werden können. Sollten Sie juristische Probleme haben, die anderen Rechtsgebieten zuzuordnen sind, können wir Ihnen gerne qualifizierte Kolleginnen und Kollegen benennen.
- Rehberg Forderungsmanagement, 63069 Offenbach
- Anwaltskanzlei Lidija S. Ponomarjova, Luisenstr. 63, 63067 Offenbach - Ausländerrecht
- Jürgen Wahl - Rechtsanwalt, 63065 Offenbach - Kanzlei für Medizinrecht
- Anwaltskanzlei Riedel, 63065 Offenbach - Arbeitsrecht, Familienrecht, Arbeitslosengeld II
- Rechtsanwalt Bertold Lay, Kaiserstr. 11, 63065 Offenbach - Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwaltskanzlei Saal Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rathenaustr. 38, 63067 Offenbach am Main
- Patientia - Das Patientenportal von Rechtsanwalt Jürgen Wahl, 63065 Offenbach