- Anwaltsgesellschaft Kosmidis + Partner - Rechtsanwalt Griechenland, Beratung deutscher Unternehmen
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- Kosmidis & Partner ist eine länderübergreifend tätige Anwaltsgesellschaft für deutschsprachige Unternehmen in Griechenland. Schwerpunktmäßige Spezialisierung auf Rechtsfragen mit Bezug zu Griechenland und Deutschland.
Kosmidis & Partner ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltsgesellschaft, spezialisiert auf mittlere und große Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum. Schwerpunkte bilden die Bereiche:
Gesellschaftsrecht
Unternehmensgründungen und -umwandlungen
Mergers & Acqusitions
Gewerblicher Rechtsschutz
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Immobilienrecht
Forderungseinzug
Zivilprozesse / Litigation
Vertragsgestaltung auf Deutsch und Griechisch
Für private Mandanten werden folgende Leistungen angeboten:
Internationales Erbrecht
Vermögensberatung
Neue Energien insbesondere Photovoltaik, hier Beratung beim Antragsverfahren, Einspeiseverträge und Einspeisevergütung, Vertragswesen, usw.
Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte besitzen Doppelzulassungen in Griechenland und Deutschland und sind alle deutsch und griechischsprachig. Die schwerpunktmäßige Spezialisierung auf internationale Rechtsfragen mit Bezug zu Griechenland und Deutschland/Österreich gewährleistet optimale Voraussetzungen für die effektive und erfolgreiche Abwicklung grenzüberschreitender Rechtsangelegenheiten.
Gesellschaftsrecht:
Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründungen
Begünstigt durch das Niederlassungsrecht in der EU ist eine ständig wachsende Wanderung von Unternehmen sowie eine Welle von Neugründungen ausländischer Unternehmen in den Mitgliedsländern zu beobachten.
Die effektive Ausübung des Niederlassungsrechts wird durch eine besondere Richtlinie über das Einreise- und Aufenthaltsrecht in dem Aufnahmestaat begünstigt. Eine Harmonisierung des Gesellschaftsrecht innerhalb der EU ist allerdings bislang noch nicht erfolgt. Hieraus ergeben sich wiederum eine Vielzahl nationaler Besonderheiten in den einzelnen Ländern, welche sowohl bei einer beabsichtigten Gesellschaftsgründung, der Sitzverlegung, sowie der Wahl von geeigneten Unternehmensformen etc. beachtet und in das Gesamtkonzept integriert werden müssen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist hierbei auch die Unternehmensbesteuerung im Ausland.
Kosmidis & Partner www.rechtsanwalt-griechenland.de berät Unternehmen bei einer beabsichtigten Gesellschaftsgründung oder einer Sitzverlegung nach Griechenland umfassend und auch unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte (s. a. Mergers & Acquisitions in Griechenland).
Nach Art. 10 ZGB des griechischen internationalen Privatrechts beurteilt sich die Rechts- und Geschäftsfähigkeit von Gesellschaften nach dem Recht ihres Sitzes, wobei der tatsächliche Verwaltungssitz maßgeblich ist. Die Abgrenzung zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen richtet sich hierbei nach dem Sitz des Unternehmens. Inländische Unternehmen sind deshalb solche, die nach griechischem Recht gebildet wurden und ihren Sitz in Griechenland haben.
Inländische griechische Personengesellschaften, die stillen Gesellschaften und die GmbH sowie die Einzelunternehmen in Griechenland sind unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen der Einkommensteuer für natürliche Personen. Ausländische Unternehmen sind dagegen unabhängig von ihrer Rechtsform beschränkt körperschaftssteuerpflichtig für das Nettoeinkommen, das von einer Betriebsstätte in Griechenland erzielt wurde, und für das Nettoeinkommen aus Quellen, die in Griechenland liegen. Zwischen Deutschland und Griechenland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Weiterführende Informationen zu Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründung in Griechenland bieten die Beiträge Gesellschaftsformen in Griechenland, Gründung einer GmbH in Griechenland und Das griechische GmbH-Gesetz.
Mergers & Acquisitions - Kauf, Umwandlung, Fusion / Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen in Griechenland
In dem inzwischen grenzenlosen europäischen Binnenmarkt ergeben sich vielfältige unternehmerische Chancen - sowohl aus der stetigen Erweiterung des Binnenmarktes als auch wegen der landesspezifischen Besonderheiten und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der einzelnen Mitgliedsländer. Dabei stehen heute nicht nur die "Global Players", also die internationalen Grossunternehmen vor der Frage der Auslandsexpansion, sondern auch mittelständische Firmen und Unternehmen, die an den Vorteilen eines größeren Binnenmarktes partizipieren möchten. Bei einer geplanten Investition in Griechenland stehen deutsche Unternehmen vor der Wahl, ob sie ein Unternehmen neu gründen oder ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen bzw. sich daran beteiligen möchten. Neben der Möglichkeit der Neugründung einer Gesellschaft in Griechenland kann die Übernahme eines bereits bestehenden griechischen Unternehmens oder die Beteiligung daran Vorteile bergen. Solche Unternehmenstransaktionen, wie der Zusammenschluss, die Übernahme von Unternehmen oder die Beteiligung daran, werden als „Mergers & Acquistions“, kurz „M & A“ bezeichnet. Hinweis: Dieser Beitrag steht unter dem Titel Mergers & Acquisitions in Griechenland, Unternehmenskauf, -verschmelzung und -spaltung auch als Download im PDF-Format bereit.
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- Anwaltskanzlei Karampini in Heraklion Kreta
- Deutsch-griechische Anwaltskanzlei Kiorpelidou u. Kollegen
- Advohellas - Dr. Ziouvas u. Partner, Athen - Berlin - Zypern
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- Dr. Nikolaos Athanassiadis, 10672 Athens Kolonaki
- Rechtsanwalt Savelsberg Griechenland, 55132 Thessaloniki
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- Pilios u. Kollegen │ Rechtsanwälte, 11742 Athen
- Abraam Kosmidis, 57004 Angelochori Thessaloniki, Immobilienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht
- Anwaltskanzlei KALAGIAKOS u. PARTNER, Kallidromiou 30,11473 Athen Griechenland