- Anwalt Bernhard Schulte, 50226 Frechen - Internetrecht, Zivilrecht, Inkasso
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- :: Internetrecht | Abmahnungen, z.B. Filesharing in Peer-to-Peer Netzwerken etc.
Im Bereich des Internets kommt es immer wieder zu Abmahnungen aufgrund verschiedenster Rechtsverletzungen. Dabei erfolgen die Abmahnungen häufig immer durch die gleichen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien. Ausgesprochen werden Abmahnungen sehr oft unter folgenden Gesichtspunkten:
- Domainstreitigkeiten | Markenrecht, Namensrecht
- Filesharing (File-Sharing) in Peer-To-Peer Netzwerken; z.B. Download von Filmen und Musik | Urheberrecht
- Homepage: Dateien, Fotos, Bilder, Grafiken, Stadtpläne usw. | Urheberrecht u.a.
- Homepage: AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung (z.B. bei Ebay und Shop-Systemen) etc. | Wettbewerbsrecht
- Homepage: Nutzungsbedingungen | Vertragsrecht
:: Internetrecht | Abmahnung, z.B. Ebay und Widerrufsbelehrung
Ein beliebtes Thema zum Abmahnen ist immer noch die Widerrufsbelehrung (z.B. bei Ebay und Shop-Systemen). Das alte amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung, das vom Bundesministerium für Justiz im Wege einer Verordnung herausgegeben wurde, wurde regelrecht von der Rechtsprechung zerrissen und als unzulässig erklärt. Abgemahnt wurden hierbei die folgenden Punkte bei ungeprüfter Übernahme aus dem alten Muster:
- Dauer der Frist
- Beginn der Frist
- Eigene Ausgestaltung und Formulierungen des Widerrufstextes
- Wertersatzklausel für benutzte Ware
Das neue amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung hat zwar einige Änderungen erfahren, doch ist auch bei diesem eine Abmahngefahr nicht ausgeschlossen. Daher sollte auch dieses ab dem 01.04.2008 gültige amtliche Muster aufgrund der Rechtsprechung nicht ohne weitere Modifikation durch einen Anwalt verwendet werden. Nach wie vor besteht hier das Risiko einer Abmahnung. In keinem Fall sollte das alte amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung verwendet werden.
:: Internetrecht | Abzocke im Internet (Internet-Abzocke, “Gratis-Angebote”, ungewollte Abonnements)
Es kam und kommt vermehrt vor, daß Internetnutzer über sog. Gratisangebote und Gewinnspiele auf Homepages gelockt werden und sich dort zunächst registrieren sollen. Nach der Registrierung erhält der Nutzer dann Rechnungen und Mahnungen, weil man angeblich einen Vertrag über ein 2 jähriges Abonnement abgeschlossen haben soll. Das monatliche Entgelt soll hierbei oft zwischen 5 EUR und 10 EUR liegen. Meist werden Inkassofirmen eingeschaltet, die dann versuchen, den Nutzer unter Druck zu setzen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern, sondern holen Sie lieber Rat bei einem Anwalt Ihres Vertrauens ein. Doch spätestens mit Erhalt eines Mahnbescheides vom Gericht sollten Sie auf jeden Fall innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagieren.
:: Zivilrecht | Inkasso, Forderungsmanagement und Forderungseinzug
Leider gibt es in jeder Branche Zahlungsverzögerungen durch die Kunden. Daher sollte jede Firma ein effizientes sowie ein konsequentes Inkasso (Forderungsmanagement bzw. Forderungseinzug) betreiben. Hierzu gehört zunächst ein stringentes Mahnwesen. Meiner Ansicht nach ist ein Mahnwesen mit mehr als drei Mahnstufen dabei wenig hilfreich. Dies führt lediglich dazu, daß der säumige Kunde (Schuldner) dieses Mahnwesen bis zur letzten Stufe ausreizt. Dem säumigen Schuldner sollten deshalb schon frühzeitig Grenzen gesetzt werden. Hält der Schuldner die gesetzten Grenzen nicht ein, sollten die Forderungen konsequenterweise auch gerichtlich durch einen Anwalt geltend gemacht werden. Nur so “lernt” der Schuldner für die Zukunft. Ein effizientes Forderungsmanagement bzw. Inkasso sowie ein effizienter Forderungseinzug sind mithin gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar.
Hierbei hat die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zum Inkasso zwei entscheidende Vorteile gegenüber der Einschaltung von Inkassobüros bzw. sonstigen Inkassodienstleistern:
1. Die Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich als Verzugsschaden erstattungsfähig. Dagegen werden häufig die Kosten eines Inkassobüros nicht vom Gericht zugesprochen. So verfahren z.B. das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln.
2. Ein weiterer Vorteil eines Anwaltes besteht darin, daß Inkassodienste nicht vor den Landgerichten auftreten dürfen. Hier besteht Anwaltszwang. Landgerichte sind ab einem Streitwert von 5.000,00 EUR zuständig. Spätestens dann ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unumgänglich. Schalten Sie doch daher direkt einen Anwalt Ihres Vertrauens ein. So ersparen Sie sich und Ihrer Firma unnötige Umwege.
:: Mahnbescheid erhalten? Gerichtliches Mahnverfahren, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid
Zwar ist ein Mahnbescheid Teil eines gerichtlichen Verfahrens. Doch bedeutet dies noch lange nicht, daß der im Mahnbescheid titulierte Anspruch tatsächlich auch besteht. Ein Mahnbescheid kann nämlich grundsätzlich von jedem beantragt werden. Dazu muß man lediglich ein entsprechendes Formular ausfüllen und an das zuständige Gericht schicken. Im Raum Köln ist das Amtsgericht Euskirchen (AG Euskirchen) zentral für das Mahnverfahren zuständig. Das ausstellende Gericht prüft nicht, ob der Anspruch tatsächlich berechtigt ist. Daher sollte man gegen den Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch einlegen, sofern man selbst der Meinung ist, daß der Anspruch gar nicht oder zumindest nicht in der geltend gemachten Höhe besteht. Hierfür hat man aber ab Zustellung des Mahnbescheides lediglich 2 Wochen Zeit. Diese Frist sollte man in keinem Fall verstreichen lassen! Ansonsten droht der Erlaß eines Vollstreckungsbescheides mit eventuellen weiteren Rechtsverlusten. Scheuen Sie sich daher nicht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen und sich beraten zu lassen.
:: Zivilrecht | Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollten immer auf dem aktuellen Stand sein.