- Siegwart German American Law Inc. - Inkasso, Titulierung und Vollstreckung in den USA
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- Ihr deutscher Rechtsanwalt in den USA: Wir vertreten deutsche und deutschsprachige Glaeubiger von unserem Standort San Francisco (Kalifornien) aus in den USA mit amerikanischer und deutscher Anwaltszulassung. Wir unterstuetzen Sie mit unserer langjaehrigen internationalen Erfahrung bei der Beitreibung von Forderungen in den USA einschliesslich Titulierung und Zwangsvollstreckung.
Unser Service umfasst auch die Anerkennung und Vollstreckung von auslaendischen, insbesondere deutschen Urteilen in den USA, die Unterstuetzung von Glaeubigern im Insolvenzverfahren in den USA, sowie die Anfechtung von Rechtsgeschaeften und Veraeusserungen zur Benachteiligung von Glaeubigern in den USA. Zudem helfen wir Ihnen bei der Ermittlung von Schuldnern und Vermoegenswerten in den USA und der Bonitaetspruefung in den USA.
SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW steht Ihnen auf weiteren Gebieten des amerikanischen Zivilrechts und im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr zur Verfuegung:
* Amerikanisches Vertragsrecht und amerikanisches Handelsrecht, zB Vertragsgestaltung nach amerikanischem Recht (zweisprachig), Prüfung und Überarbeitung von Verträgen, Internationale Verträge, UN-Kaufrecht (CISG),Verzug, und Mängel, Erfüllung und Schadensersatz, Kündigung, Anfechtung, Anpassung, Rücktritt in den USA bzw. nach amerikanischem Recht
* Amerikanisches Gesellschaftsrecht und amerkanisches Wirtschaftsrecht, zB Gründung von Niederlassungen in den USA, Partnership (limited + general), LLC (Limited Liability Company) - GmbH nach US-Recht, Corporation (S + C Corp.) - AG nach US-Recht, Ständige Betreuung Ihrer Niederlassung in den USA,Gesellschaftsverträge und Satzungen nach amrikanischem Recht,Haftung von Gesellschaftern und Organen in den USA,Insovenz, Gläubigerschutz, Liquidation,Steuern, Versicherungen, Gehaltsabrechnungen in den USA
* Gerichtsverfahren in den USA und amerikanisches Zivilprozessrecht, zB Prozeßvertretung für Privatpersonen und Unternehmen vor amerikanischen Gerichten, Vorläufiger Rechtsschutz in den USA, Erlaß und Aufhebung von Versäumnisurteilen in den USA, Beweiserhebung und Beweisverwertung nach amerikanischem Recht, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nach amerikanischem Recht, Schiedsgerichtsverfahren in den USA
* Amerikanisches Steuerrecht, zB amerikanische Erbschaftssteuer, amerikanische Einkommensteuer, Besteuerung von Gesellschaften, Trusts, Immobilien und Kapitalanlagen in den USA, Doppelbesteuerung Deutschland - USA, Steuererklärungen, Rueckerstattung und Steuerrückstände in den USA
* Amerikanisches Erbrecht, Erben und Vererben in den USA, zB Nachlassabwicklung / Erbfall in den USA, Probate und Trust; Auskunft, Rechnungslegung, Auszahlung, Pflichtteil in den USA, Anfechtung, Erbengemeinschaft nach amerikanischem Recht,Nachlassplanung in USA, Trusts, Testamente, Familiengesellschaften, Steueroptimierung, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
* Amerikanisches Grundstuecks- und Immobilienrecht, zB Kauf und Verkauf von Immobilien in den USA,Besitz und Nutzung von Immobilien in den USA,Vermietung und Verpachtung in den USA, private und gewerbliche Immobilien in den USA, Ferienwohnung in den USA, Erben und Vererben von Immobilien in den USA,Steuern und Versicherungsschutz in den USA,Finanzierung, Bewertung, Belastung von Grundstuecken in den USA
* Amerikanisches Unfallrecht und amerikanisches Schadensersatzrecht, zB Verkehrsunfall in den USA, sonstige Unfälle inden USA, Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,Opfer von Straftaten in den USA, Körperschäden und Todesfälle in den USA, Schmerzensgeld in den USA, Schadensersatz nach amerikanischem Recht, Erfolgshonorar und Kostenerstattung
* Anwaltsgebuehren in den USA, Gerichtskosten in den USA, Anwaltliches Gebührenrecht und Berufsrecht in den USA,Überprüfung von Gebührenrechnungen nach amerikanischem Recht,Erstellung von Kostenvoranschlägen fuer Verfahren in den USA, Erstattung von Kosten und Gebühren in den USA
Rechtsanwalt Holger Siegwart, Esq. ist sowohl in Deutschland als auch in den USA zugelassen. Er ist seit 1997 international taetig. Er verfuegt uber mehrjaehrige Anwaltserfahrung und mehrjaehrige Gerichtserfahrung in den USA und in Deutschland. Er ist zudem oeffentlich bestellter und vereidigter Notar im und fuer den US-Bundesstaat Kalifornien (Notary Public).
SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW ist die Alternative im deutsch-amerikanischen Recht fuer kleine und mittelstaendische Unternehmen sowie Privatkunden, die sich die enormen Gebuehren von internationalen Grosskanzleien nicht leisten koennen oder wollen. Internationale Qualifikation und Erfahrung muessen nicht unerschwinglich sein.
Bei uns bezahlen Sie nicht fuer deutsche Mittelsmaenner und Partner mit. Wir arbeiten direkt mit Ihnen bzw. Ihrem Anwalt. Unsere Rechnungen sind in US-Dollar ausgewiesen. Durch den starken Euro sparen Sie Geld. Ausserdem berechnen wir keine deutsche Umsatzsteuer, Sie sparen zusaetzlich 19%.
Unsere Mandanten wollen mehr als nur ein Aktenzeichen sein. Sie schaetzen die persoenliche Beratung und Betreuung. Und wir leben davon, dass Sie uns weiterempfehlen!
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